Breitband - Leistungen selbst überprüfen
Meldung vom 03.04.2017
Kunden können mittlerweile die vor Ort vorhandene Leistung selbst überprüfen (Verwaltung oder örtlicher Breitbandbeauftragter), da der Anbieter verpflichtet ist, proaktiv maximale, minimale und durchschnittliche Datenübertragungsraten für die jeweiligen Produkte auf einem Produktinformationsblatt auszuweisen. Siehe https://breitbandmessung.de/
Wir verweisen hierzu auch auf folgende Pressemeldungen zur weiteren Information.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/161506_GemeinsamePm.html